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Waffengesetz: Was ist erlaubt? Und was verboten? Immer wieder werde ich gefragt, was erlaubt ist und was nicht, deshalb hier eine kurze Erläuterung:

Wer darf Schwerter kaufen? Alle Personen über 18 Jahre. Bei Übergabe der Ware wird die Volljährigkeit vom Paketboten geprüft.

 

Wie ist es aufzubewahren?

Es muss sichergestellt werden, dass keine Person unter 18 Jahren Zugang dazu hat. Leben keine minderjährigen Personen im Haushalt, können Sie das Schwert auch einfach auf einem Tischständer präsentieren. Wenn sich jedoch Personen im Haushalt befinden, die unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese nicht an das Schwert kommen, also z. B. eine verschlossene Vitrine verwenden oder eine abschließbare Halterung, aus der man es nicht einfach herausnehmen kann.

 

Darf ich es in die Öffentlichkeit?

Nein, das griffbereite Führen ist in der Öffentlichkeit verboten. Für den Transport sollte ein scharfes (!) Schwert am besten in einem Behältnis mit Schloss gesichert sein, damit keine Missverständnisse aufkommen können. Vereinen (wie Schützenvereinen) oder auch Tai-Chi-Gruppen, die ihre (meist stumpfen) Säbel in der Öffentlichkeit (z. B. im Park) führen wollen, empfehle ich unbedingt, zuerst beim örtlichen Ordnungsamt anzufragen und sich eine Erlaubnis auch schriftlich bestätigen zu lassen.

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